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  • 01.12.2023
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Geänderte Umlagen, neue Beschaffungspreise: Es tut sich viel bei Ihren Abschlagszahlungen. Dr. Maik Wagner, Leiter der Süwag-Kundenbetreuung, erklärt die Hintergründe.

Herr Dr. Wagner, viele Kunden sind derzeit verunsichert, was ihre monatlichen Zahlbeträge an den Energieversorger angeht. Woran liegt das?
Auch wenn sich die Lage etwas beruhigt: Es sind immer noch turbulente Zeiten auf den Energiemärkten. Das zeigt sich auch auf der Rechnung der Verbraucher. Weil sich häufig die Bedingungen ändern, können die Zahlbeträge teils monatlich variieren.

Über welche Bedingungen reden wir?
Staatliche Zuschüsse etwa durch die Preisbremsen können sich ebenso kurzfristig ändern wie steuerliche Faktoren. Außerdem wirken sich natürlich die Beschaffungspreise aus: Sinken die Marktkosten für Strom und Gas, geben wir das sobald wie möglich weiter. So gab es bei der Süwag zuletzt bereits mehrere Tarifanpassungen – als Folge ändert sich für betroffene Kunden der Zahlbetrag.

Unser Kundenportal informiert Sie über Ihre Abschläge und staatlichen Zuschüsse zur Preisbremse.“

Dr. Maik Wagner, Leiter Süwag-Kundenbetreuung

Was müssen Kunden in diesem Fall tun?
Haben sie der Süwag ein Lastschriftmandat erteilt: nichts. Wir ziehen die fälligen Zahlungen weiterhin bequem vom Konto ein und passen die Beträge gegebenenfalls an. Kosten und Zuschüsse stellen wir unseren Kunden übersichtlich auf der Rechnung dar. So können sie hoffentlich alles nachvollziehen.

Was passiert, wenn ich kein Lastschriftmandat, sondern einen Dauerauftrag eingerichtet habe?
Den müssen Kunden leider selbst anpassen. Aktuelle Informationen zu den Zahlbeträgen gibt es im Kundenportal. Kunden können ihren Dauerauftrag alternativ aber auch zunächst mit unveränderter Abschlagshöhe weiterlaufen lassen. Sämtliche Zuschüsse schreiben wir dann auf ihrer Jahresrechnung gut.

An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?
Auch hier rate ich, zunächst in unser Kundenportal zu schauen. Das geht entweder am Rechner oder bequem mit der „Meine Süwag“-App. Wir informieren dort übersichtlich über Abschläge, staatliche Zuschüsse und sonstige Aspekte rund um die Energiepreise und die Rechnung. Daneben hilft natürlich unser Kundenservice gern persönlich weiter.

Schon gewusst?

Der Strom- und Gaspreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 1. staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen, 2. Netzentgelte und 3. Energiebeschaffung und Vertrieb. Lediglich Kostenpunkt drei können wir als Energieversorger selbst beeinflussen.

Weitere Infos rund um Strompreise, Abschläge und staatliche Zuschüsse finden Sie im Kundenportal „Mein Online-Service“.

Zum Kundenportal

Fotos: fizkes/Shutterstock.com, Süwag

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