ENERGIEPREISE

Deckel drauf – und sparen

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  • 24.03.2023
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Strom und Gas werden günstiger – dank Zuschuss vom Staat. Eine bestimmte Energiemenge gibt es nun zum gedeckelten Tarif. Was Verbraucher über die neuen Preisbremsen wissen sollten …

Wie funktioniert die Preisbremse für Strom und Gas?

Die Preisbremse ist eigentlich ein Preisdeckel: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs darf der Preis pro Kilowattstunde einen festgelegten Betrag nicht übersteigen. Bei privaten Haushalten und kleineren Unternehmen liegt dieser Betrag bei 40 Cent für Strom sowie 12 Cent für Erdgas. Auch Fern­wärmekunden werden entlastet: Sie zahlen für ihren Basisverbrauch 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die 80 Prozent beziehen sich dabei auf die prognostizierte Energiemenge.

Seit wann gilt die Entlastung?

Formell sind die Preisbremsen im März 2023 in Kraft getreten. Sie wirken sich aber rückwirkend auch auf die Monate Januar und Februar aus. Das bedeutet konkret: Kunden erhalten im März nicht nur die Entlastung für diesen Monat, sondern auch eine Verrechnung für die Zuschüsse in den beiden Vormonaten. Ab dann gilt, dass die Strom- und die Gaspreisbremsen direkt den monatlichen Abschlag reduzieren. Wir verrechnen dabei die Differenz zwischen dem geltenden Marktpreis und dem Deckelbetrag.

Wie berechnet sich die Erstattung ?

Die Höhe des preisreduzierten Kon­tingents orientiert sich an Ihrem Energieverbrauch aus dem Vorjahr, bei Gas speziell an dem im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch für 2023. Ein Beispiel: Verbrauchte ein Haushalt im Vorjahr 5.000 Kilowattstunden Strom, erhält er nun 80 Prozent davon – also 4.000 Kilo­wattstunden – zum reduzierten Preis von 40 Cent. Verbraucht er mehr als die 4.000 Kilowattstunden, zahlt der Kunde für den Rest den Normalpreis aus seinem aktuellen Vertrag.

Sollte ich weiterhin Energie sparen?

Auf jeden Fall! Und zwar nicht nur Umwelt und Klima, sondern auch Ihrem Konto zuliebe. Denn je weniger Sie verbrauchen, desto weniger zahlen Sie (siehe Beispielrechnung). Schaffen Sie es, nur 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu nutzen oder darunter zu bleiben, sinken Ihre Kosten weiter.

Senkt die Süwag ihre Preise?

Weil die Preise an den Großhandels­märkten zurückgehen, senkt auch die Süwag ihre Preise für Strom und Gas. Wir freuen uns, Sie so – zusätzlich zu den Preisbremsen – entlasten zu können.

Beispielrechnung

So viel sparen Sie mit der Strompreisbremse

Verbrauchsprognose:

5.000 kWh

davon 80%:

4.000 kWh

Strompreis:

52 ct/kWh

Grundpreis Strom:

10 EUR/Monat

Preisdeckel:

40 ct/ kWh

Entlastungsbetrag:

(52-40 ct/kWh) x 4.000 kWh = 480 EUR/Jahr

 

 


Szenario 1 „Ihr Verbrauch bleibt bei 5.000 kWh“


 

Rechnungsbetrag OHNE Preisbremse: 2.720 EUR/Jahr minus Entlastung von 480 EUR: 2.240 EUR/Jahr

 

monatlicher Abschlag OHNE Preisbremse: 2.720 EUR/12 Monate =

 

227 EUR/Monat


monatlicher Abschlag MIT Preisbremse: 2.240 EUR/12 Monate =

187 EUR/Monat

 

 


Szenario 2 „Ihr Verbrauch sinkt auf 4.000 kWh“


 

Rechnungsbetrag OHNE Preisbremse: 2.200 EUR/Jahr minus Entlastung von 480 EUR: 1.720 EUR/Jahr

 

monatlicher Abschlag OHNE Preisbremse: 2.200 EUR/12 Monate =

 

183 EUR/Monat


monatlicher Abschlag MIT Preisbremse: 1.720 EUR/12 Monate =

143 EUR/Monat

Foto: Andrey_Popov/Shutterstock.com

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