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Es gibt Neuerungen im Energiewirtschaftsgesetz: Was ändert sich für Sie als Verbraucher? Die Süwag berät und erklärt.
Ende Juni hat die Bundesregierung Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Dabei geht es vor allem um Themen wie Wasserstoff, Stromspeicher, Messstellenbetrieb und die Leistungsfähigkeit der Strom- und Gasnetze. Für Verbraucher sind vor allem diese Neuerungen interessant: Telefonische Vertragsabschlüsse sind nicht mehr zulässig. Im Falle eines Umzugs ist die Produktübernahme bei Angebot gleicher Konditionen verpflichtend. Außerdem sollen Verträge, Kündigungsfristen und Rechnungsinhalte möglichst einfach und transparent sein. Bei der Süwag ist das schon lange Standard. In unseren Süwag ServiceCentern beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um Ihre Energie.
Übrigens: Ein ServiceCenter in Ihrer Nähe finden Sie hier.
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