HEIZEN

Schub für die Wärmewende

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  • 01.12.2023
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Häuslebesitzer aufgepasst: Für Ihre neue Wärmepumpe gibt es satte Fördergelder vom Staat. Mit dem Angebot der Süwag schaffen Sie den Umstieg schnell und einfach!

Haben Sie eine Immobilie, die Sie bewohnen oder vermieten? Dann sollten Sie jetzt weiter­lesen. Denn das im September neu verabschiedete Gebäudeenergie­gesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bezeichnet, betrifft künftig alle Hausbesitzer. Es soll das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen. Denn Heizung und Warmwassererzeugung verursachen hierzulande rund 85 Prozent der Treibhausgasemissionen von privaten Haushalten. Eine der Vorgaben des GEG lautet daher: Wer ab 2024 eine neue Heizung einbaut, muss seinen Wärmebedarf zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien abdecken.

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Prozent der Heizkosten können Sie mit einer Wärmepumpe im Vergleich zu einer alten Öl- oder Gasheizung sparen.*

„Mit einer Wärmepumpe ist das gar kein Problem“, sagt Katharina Eckstein, Leiterin des Bereichs Neue Energielösungen bei der Süwag. Die Wärmepumpe ist ein echter Effizienz-Champion. Aus kos­tenloser Umgebungswärme und einer ­Kilowattstunde Strom erzeugt eine herkömmliche Luft-Wasser-Wärmepumpe drei bis fünf Kilowattstunden Heizenergie. Für unsere Umwelt bedeutet das: Es werden keine fossilen Rohstoffe für das gemütlich warme Heim aufgewendet. „Mit Ökostrom arbeitet die Wärmepumpe CO2-neutral“, erklärt Katharina Eckstein. Wer den grünen Strom mit der eigenen Solaranlage gewinnen kann, darf sich besonders freuen. Für alle anderen Wärmepumpenbesitzer hat die Süwag einen speziellen Ökostromtarif im Angebot. „Ihre Wärmepumpe erhält einen gesonderten Zähler. Darüber rechnen wir den Strom fürs Heizen separat ab“, sagt Eckstein. „So belohnen wir Ihre Entscheidung für eine klimafreundliche Lösung mit einem günstigen Tarif.“

Für den Umstieg auf die Wärmepumpe gibt es noch weitere Anreize. Die Bundesregierung stellt allein für das Jahr 2024 rund 19 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bereit. Wer sich schnell entscheidet, kann die Umwelt entlasten und sich dafür einen erheblichen Zuschuss sichern. Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erstattet der Staat je nach Kombination von Grundförderung und Boni zurück. Für ein Einfamilienhaus gibt es bei einer Investition von 30.000 Euro beispielsweise bis zu 21.000 Euro Kostenzuschuss. Wichtig ist: „Der Förderantrag muss immer gestellt werden, bevor Sie einen Auftrag für Ihre neue Wärmepumpe erteilen“, erklärt Eckstein.

Gemeinsam mit den Kommunen vor Ort bringt die Süwag das Thema Wärmewende an vielen Stellen voran – nicht nur in den Haushalten der Privatkunden. Das Stichwort: kommunale Wärmeplanung. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, in den kommenden zwei bis vier Jahren einen Plan aufzustellen, um die Emissionen durch Heizungswärme deutlich zu verringern. „Die Süwag steht den Kommunen als Partner zur Seite und ­bietet vielfältige Lösungen für Nahwärmenetze, Biogas und grüne Energielösungen“, erklärt Eckstein. „Denn nachhaltige Konzepte setzen sich nur durch, wenn alle mitmachen.“ Wann starten Sie Ihre persönliche Wärmewende? Lassen Sie sich jetzt von unseren Süwag-Experten beraten!

Auf der Süwag-Webseite finden Sie alle Infos rund um unsere Wärmepumpen-Angebote für Privatkunden.

Infos zur Förderung

Für die neue Wärmepumpe können sich Hausbesitzer ab 2024 vom Bund eine Grundförderung von 30 Prozent sichern. Zusätzlich gibt es eine einkommensabhängige Förderung von 30 Prozent sowie einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für alle, die bis Ende 2028 umrüsten. Insgesamt können maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Die förderfähigen Kosten liegen bei bis zu 30.000 Euro.

Lesen Sie weitere Infos zur Förderung auf der Süwag-Webseite.

Foto: fizkes/Shutterstock.com

* laut BDEW Heizkostenvergleich. Angabe dient der Information und stellt kein Angebot dar.

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